Klimaklage in Berlin: Prozess erfolgreich verloren

Auf Klimaklagen spezialisiert: Roda Verheyen (Foto: vollehalle)

Am 31. Oktober verhandelte das Berliner Verwaltungsgericht eine Klimaschutzklage von drei Landwirtsfamilien und Greenpeace gegen die Bundesregierung. Die Klage wurde in erster Instanz abgewiesen. Trotzdem hat Roda Verheyen, die Vertreterin der Kläger*innen, einen wichtigen Meilenstein erreicht: Grundsätzlich können vom Klimawandel Betroffene gerichtlichen Rechtsschutz einfordern. Damit steigt absehbar der Druck auf die Regierung, eine verbindliche Klimaschutzpolitik zu betreiben.

Während immer mehr Insekten aussterben, gedeihen manche Arten bestens unter den Bedingungen des Klimawandels. Dazu zählen Schädlinge wie der Apfelfruchtwickler. Dessen Larven können ganze Ernten vernichten. Familie Blohm aus dem Alten Land bei Hamburg kämpft immer öfter vergebens gegen den Befall ihrer Apfelplantagen. Einen von der Kirschfruchtfliege heimgesuchten Hain haben die Blohms gleich ganz gerodet.

Die Obstbauern aus dem Alten Land führen nun gemeinsam mit zwei anderen Landwirtsfamilien und Greenpeace eine Klage. Auch die Backsens aus Pellworm und Familie Lütke Schwienhorst aus dem südlichen Brandenburg stehen wie derzeit rund 10.000 Höfe in Deutschland vor existenziellen Bedrohungen durch den menschengemachten Klimawandel: Dürren, Überschwemmungen, Schädlinge oder Extremwetter führen immer häufiger zu massiven Ernteausfällen.

Die verzweifelten Landwirte fordern daher eine engagiertere Klimschutzpolitik und insbesondere, dass die Regierung ihre eigenen Ziele einhält. Dass die für 2020 angestrebte Marke von 40 Prozent weniger Treibhausgasen im Vergleich zu 1990 nicht eingehalten wird, musste die Regierung bereits im vergangenen Jahr einräumen. Die Folgen dieser Politik müssten nun die Landwirte tragen, heißt es in der Klageschrift.

Die auf Klimaklagen spezialisierte Anwältin Dr. Roda Verheyen vertritt diese Klage gegen die Bundesregierung wegen der unzureichenden Klimaschutzpolitik. Die Klage ist ein Novum. Üblicherweise sieht unser demokratisches System aus guten Gründen nicht vor, dass die Judikative der Exekutive eine bestimmte Politik vorschreiben könnte.

Es geht keinesfalls darum, der parlamentarischen Demokratie ins Handwerk zu pfuschen“, sagt der vor Ort anwesende Politiker und Jurist Hermann Ott. „Aber die Menschen müssen sich an alle drei staatlichen Gewalten wenden können. Insbesondere im Angesicht einer Bedrohung von solchem Ausmaß wie der Klimakrise und einer derart gravierenden Verfehlung der Klimaschutzziele der Bundesregierung – vor allem im Lauf der letzten zehn Jahre.“

Und so wurden die Anwesenden am 31. Oktober Zeugen eines Verfahrens, das sich schon von der Atmosphäre im Gerichtssaal her von den sonst eher nüchternen Verwaltungsprozessen unterschied.

Auch die Juristin Anne Kling hat den Prozess verfolgt. „Zunächst mal war der Saal brechend voll. Viele Besucher*innen mussten draußen bleiben, die Stimmung war erstaunlich, es gab – und das ist bei einer Verhandlung im Verwaltungsgericht äußerst ungewöhnlich – Applaus; vor allem als der vorsitzende Richter die Kläger*innen zu Wort kommen ließ. Alle drei Familien bekamen die Gelegenheit, ihre Betroffenheit durch den Klimawandel darzulegen. Anschließend hat Rechtsanwältin Verheyen überzeugend dargelegt, wie diese Betroffenheit eine Schutzverpflichtung des Staates auslöst – der dieser mit der Verfehlung der gesetzten Ziele nicht gerecht wird.“

Dennoch wurde die Klage in erster Instanz abgewiesen. Der vorsitzende Richter Hans-Ulrich Marticke begründete dies zum einen damit, dass das Klimaschutzprogramm 2020 mit der gerissenen Reduktionsverpflichtung von 40 Prozent kein Gesetz sei, sondern nur ein Kabinettsbeschluss – und daher nicht bindend. Zum anderen sei der weite Gestaltungsspielraum der Regierung zu beachten.

Für Hermann Ott sind das trotzdem keine schlechten Nachrichten: „Selbst wenn man nur allein dieses Urteil nimmt, war das Verfahren ein Erfolg. Denn das Gericht hat klar eine Schutzpflicht des Staates bejaht. Außerdem ist unser Rechtskorpus ja nicht für die Ewigkeit in Stein gemeißelt. Hier wurde ein Prozess angeregt, der dazu führen könnte dass wir in absehbarer Zeit erfolgreiche Klagen sehen werden. Auf längere Sicht wird sich die Bundesregierung zur ihrer Schutzpflicht verhalten müssen.“

Denn auch eine Regierung, die sagt, Politik sei eben nur das, was möglich ist, bewegt sich in einem übergeordneten Rahmen – und dieser Rahmen heißt Grundgesetz. Die Exekutive darf zwar juristisch nicht zu einer bestimmten Politik gezwungen werden. Das würde auch niemand im Sinne einer funktionierenden Demokratie wünschen. Die Regierung muss aber andererseits ihren Schutzpflichten aus den Grundrechten nachkommen. Zum Beispiel hat sie das Recht auf körperliche Unversehrtheit oder den Schutz des Eigentums der Menschen zu gewährleisten.

Gegeneinander abgewogen werden hier also die Souveränität der Exekutive (die Regierung) und die Grundrechte des Souveräns (das Volk). Genau diese Abwägung wurde am Berliner Verwaltungsgericht letztlich verhandelt – mit einem trotz der Niederlage bemerkenswerten Ergebnis.

Die Klage wurde nämlich nur aufgrund der konkreten Sachlage (Klimaschutzprogramm nicht rechtsverbindlich, Zielverfehlung zu gering) abgewiesen. Sie ist aber nicht prinzipiell ausgeschlossen. Klimapolitik ist also grundsätzlich justiziabel. Was künftig sehr relevant werden kann: Die Bundesregierung erarbeitet aktuell ihr neues Klimaschutzgesetz. Es soll im Frühjahr vorliegen. Es könnte sich dann zeigen, ob dieses Gesetz – falls dessen Ziele ebenfalls nicht eingehalten werden sollten – als rechtsverbindlich bewertet und dann auch als einklagbar eingeschätzt wird.

Auch dass das Gericht die Klage zur nächsthöheren Instanz zugelassen hat, ist ein Etappensieg. Letztlich haben Greenpeace und Roda Verheyen mit diesem Verfahren und ihrem juristisch kreativen Vorgehen für einen hoffnungsvollen Impuls gesorgt. Auch durch solche Verfahren steigt absehbar der Druck auf die Regierungen, ihre Klimaschutzpolitik in Zukunft verbindlicher und wirksamer zu gestalten.

„Es war klar zu sehen, dass das Gericht das Verfahren ernst nahm. Man war bemüht, dem legitimen Anliegen der Kläger*innen gerecht zu werden – gleichzeitig schien das Gericht aber auch Sorge zu haben, den eigenen Kompetenzbereich zu überschreiten und der Regierung hier klare Vorgaben zu machen“, sagt Anne Kling. „Auch wenn das Gericht die Klage abgewiesen hat – für die Reduktionsverfehlungen der Regierung gab es wenig Verständnis. Denn die Regierung hat nicht nur ihre selbst gesteckten Ziele nicht erreicht, sondern auch die sich aus EU-Recht ergebenden Verpflichtungen nicht erfüllt. Anstelle der vorgesehenen Reduktion von 14 Prozent gegenüber 2005 hat Deutschland nur 3 Prozent eingespart! Und in der Verhandlung wurde sehr deutlich, dass die Regierung keine Ahnung hat, wie sie diese Lücke zu füllen gedenkt. Das Problem ist nur, die Einhaltung dieser Ziele ist nicht einfach so einklagbar. Aber das letzte Wort ist hier noch lange nicht gesprochen.“

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